AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VALO SWISS AG
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der VALO SWISS AG, Oberwilerstrasse 20, 4102 Binningen, Schweiz (nachfolgend „VALO SWISS“), und ihren Kunden im Zusammenhang mit Bauarbeiten (z. B. Renovationen, Umbauten) sowie Dienstleistungen im Bereich Autoreparatur und -wartung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots oder durch Ausführung der vereinbarten Arbeiten zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Die Zahlungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist VALO SWISS berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
4. Retentionsrecht bei Fahrzeugreparaturen
Gemäß Art. 895 ZGB hat VALO SWISS das Recht, ein repariertes Fahrzeug zurückzubehalten, bis die fällige Forderung vollständig beglichen ist. Dieses Retentionsrecht besteht auch dann, wenn der Kunde die Rechnung als unberechtigt ansieht, sofern ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Forderung und dem zurückbehaltenen Fahrzeug besteht.
5. Ausführung der Arbeiten
VALO SWISS verpflichtet sich, die vereinbarten Arbeiten fachgerecht, termingerecht und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften durchzuführen. Änderungen oder Zusatzaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung und können zusätzliche Kosten verursachen.
6. Abnahme und Mängelrüge bei Bauarbeiten
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen umgehend nach Fertigstellung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel müssen sofort nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Jahren nach Abnahme, schriftlich gerügt werden. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln beträgt die Rügefrist 10 Jahre.
7. Gewährleistung und Haftung
VALO SWISS haftet für Mängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine Minderung des Werkpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von VALO SWISS verursacht wurden, haftet VALO SWISS im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Ersetzte oder eingebaute Teile sowie Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VALO SWISS.
9. Datenschutz
VALO SWISS behandelt personenbezogene Daten vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der separaten Datenschutzerklärung.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese AGB sowie sämtliche Verträge mit VALO SWISS unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von VALO SWISS in 4102 Binningen, Schweiz.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.